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Anspruch auf Betreuungsunterhalt?
#6
(02-06-2013, 09:05)loiuj schrieb: Eure Antworten sind ja wirklich sehr hilfreich :-(
Hat hier irgendwer ein Mandat für dein Anliegen übernommen?
Zitat:Also: Könntet Ihr Eure Antworten bitte sachlicher fassen?
Sicher.

zu 1.: Ist eine Frage der Höhe der Einkünfte.
zu 2.: Sofern das jüngste Kind bereits drei Jahre oder älter ist, sind deine Einkünfte nicht länger überobligatorisch, fließen voll in die Berechnungen ein und dürfen auch nicht mutwillig, durch von dir aus einer Laune heraus beabsichtigten Jobwechsel nach unten "korrigiert" werden.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Anspruch auf Betreuungsunterhalt? - von loiuj - 02-06-2013, 08:31
RE: Anspruch auf Betreuungsunterhalt? - von Ibykus - 02-06-2013, 13:11
RE: Anspruch auf Betreuungsunterhalt? - von Bluter - 02-06-2013, 09:23
RE: Anspruch auf Betreuungsunterhalt? - von p__ - 02-06-2013, 10:36
RE: Anspruch auf Betreuungsunterhalt? - von p__ - 02-06-2013, 11:13

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