02-06-2013, 10:36
Wichtige Angaben fehlen. Ich vermute deshalb mal, dass du mit Halbtagsverdienst keine grossen Reichtümer verdienst. Der Vater verdient dasselbe sagst du, muss aber für die drei Kinder Unterhalt zahlen - das ist vorrangig, minderjährige Kinder stehen auf dem ersten Rang. Es wird also nichts für Betreuungs- oder Ehegattenunterhalt übrigbleiben, ganz egal ob noch weitere Ansprüche bestehen. Diese Unterhaltsarten haben zudem für den Pflichtigen einen höheren Selbstbehalt.
Wenn das nicht so wäre, würden noch viele andere Faktoren eine Rolle spielen. Zum Beispiel: Verheiratet gewesen? Früher mal Erwachsenenunterhalt gezahlt? Vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten?
Quatsch, woanders gefragt ändert die rechtliche Lage kein bisschen. Es gibt nur korrekte oder falsche Antworten.
Wenn das nicht so wäre, würden noch viele andere Faktoren eine Rolle spielen. Zum Beispiel: Verheiratet gewesen? Früher mal Erwachsenenunterhalt gezahlt? Vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten?
(02-06-2013, 09:25)Berlusconi schrieb: ich glaube du bist im falschen forum gelandet. meld dich lieber bei gofeminin an.
Quatsch, woanders gefragt ändert die rechtliche Lage kein bisschen. Es gibt nur korrekte oder falsche Antworten.