03-06-2013, 16:06
Seit der Geburt des Enkelkindes ist dessen Vater primär unterhaltspflichtig. Darüber hinaus, kommt nur eine Ersatzhaftung deinerseits für das Enkelkind in Frage. Bis es dazu kommt müssen aber sehr viele Kriterien erfüllt sein.
Also nein, du bist nicht unterhaltspflichtig und wahrscheinlich hast du auch viel länger gezahlt als du gemusst hättest.
Also nein, du bist nicht unterhaltspflichtig und wahrscheinlich hast du auch viel länger gezahlt als du gemusst hättest.