04-06-2013, 11:34
Hallo,
habe gerade vom Notar einen Entwurf des KU-Titels bekommen.
Kann einer oder mehrere von euch da mal ein Blick drauf werfen? Scanne den nachher mal ein und wenn ihr mir ne Mail-Adresse schickt per PN würde ich den mal rüber senden.
Ein Satz der komisch ist und mir nicht passt ist, dass die Mutter jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar ohne Nachweis fordern kann. Das heißt ja im Falle des Falles das eine Rückgabe im Original obsolet wäre weil die Ex sich jederzeit ne neue Ausfertigung besorgen kann, oder?
habe gerade vom Notar einen Entwurf des KU-Titels bekommen.
Kann einer oder mehrere von euch da mal ein Blick drauf werfen? Scanne den nachher mal ein und wenn ihr mir ne Mail-Adresse schickt per PN würde ich den mal rüber senden.
Ein Satz der komisch ist und mir nicht passt ist, dass die Mutter jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar ohne Nachweis fordern kann. Das heißt ja im Falle des Falles das eine Rückgabe im Original obsolet wäre weil die Ex sich jederzeit ne neue Ausfertigung besorgen kann, oder?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.