04-06-2013, 14:43
das kann sie auch , ohne dass es dort ausdrücklich erwähnt wird.
Du kannst den Titel ja befristen.
Zum Verständnis:
Ist doch super!
Du kannst den Titel ja befristen.
Zum Verständnis:
Zitat:Ein Satz der komisch ist und mir nicht passt ist, dass die Mutter jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar ohne Nachweis fordern kann. Das heißt ja im Falle des Falles das eine Rückgabe im Original obsolet wäre weil die Ex sich jederzeit ne neue Ausfertigung besorgen kann, oder?das bedeutet, dass die oben erwähnte sofortige Vollstreckbarkeit gar nicht aufgenommen wurde und sich die KM erst eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen lassen muss?
Ist doch super!