04-06-2013, 15:57
(04-06-2013, 12:19)MasterOfDesaster schrieb: Ist Versuch also nicht strafbar?Es war nicht nur ein Versuch, sondern eine glasklare Aussage, die im seitenweise unterschriebenen Verhörprotokoll steht - also Falschbeschuldigung. Das ganze wurde durch den STA noch gedeckt, indem er in der Rechtfertigung gegenüber der Oberstaatsanwältin behauptete, alles würde nur auf meiner Aussage beruhen - also eine glatte Lüge. Und die OSTAin hat das dann gedeckt und gleich im vorneherein eine mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie selbst negativ beschieden - ein ziemlich kriminelles Stück.
Nur versuch mal einer, sich gegen so einen korrupten Haufen zu wehren, ohne viel Geld einzusetzen.
https://t.me/GenderFukc