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Ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung wegen falscher Beschuldigung
#22
(04-06-2013, 12:19)MasterOfDesaster schrieb: Ist Versuch also nicht strafbar?
Es war nicht nur ein Versuch, sondern eine glasklare Aussage, die im seitenweise unterschriebenen Verhörprotokoll steht - also Falschbeschuldigung. Das ganze wurde durch den STA noch gedeckt, indem er in der Rechtfertigung gegenüber der Oberstaatsanwältin behauptete, alles würde nur auf meiner Aussage beruhen - also eine glatte Lüge. Und die OSTAin hat das dann gedeckt und gleich im vorneherein eine mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie selbst negativ beschieden - ein ziemlich kriminelles Stück.

Nur versuch mal einer, sich gegen so einen korrupten Haufen zu wehren, ohne viel Geld einzusetzen.
https://t.me/GenderFukc
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AW: RE: Ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung wegen falscher Beschuldigung - von Petrus - 04-06-2013, 15:57

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