04-06-2013, 20:53
Ein notarielles Schuldanerkenntnis.
Der fragliche Passus ermächtigt den Notar, zu Vollstreckungszwecken dem Gläubiger (vertretungsweise der kM) eine vollstreckbare Ausfertigung (Titel) zu erteilen.
Anders könnte die KM dieses Schuldanerkenntnis nicht verwerten.
Kommt der Titel abhanden (sie schreddert ihn versehentlich oder wirft ihn in den Kamin), kann sie sich jederzeit eine Zweitschrift ausfertigen lassen.
Das ist normal.
Schön zu lesen, dass die titulierte Schuld zeitlich begrenzt ist .....
Ich habe keine Bedenken.
Beim JA unterschreibst Du Schlimmeres!
Der fragliche Passus ermächtigt den Notar, zu Vollstreckungszwecken dem Gläubiger (vertretungsweise der kM) eine vollstreckbare Ausfertigung (Titel) zu erteilen.
Anders könnte die KM dieses Schuldanerkenntnis nicht verwerten.
Kommt der Titel abhanden (sie schreddert ihn versehentlich oder wirft ihn in den Kamin), kann sie sich jederzeit eine Zweitschrift ausfertigen lassen.
Das ist normal.
Schön zu lesen, dass die titulierte Schuld zeitlich begrenzt ist .....
Ich habe keine Bedenken.
Beim JA unterschreibst Du Schlimmeres!