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Auslandsunterhaltgesetz, Internationalität und die Möglichkeiten
#2
(06-06-2013, 00:41)oliboli schrieb: Antragsstellerin: das Kind (13) vertritt durch die KM (ex-Freundin), beide sind US Staatsbürger, leben und wohnen in USA.

Hmm schlecht. Justiz für dich kannst du erstmal abschreiben. Was will man von einem Land erwarten, das seine Bürger willkürlich ausspioniert (siehe AP)?
Menschen ohne Rechtsverfahren für 10 Jahre auf einer Insel einsperren (siehe Gitmo). Etc. etc.

(06-06-2013, 00:41)oliboli schrieb: 5) Ich kann ja immer noch Deutschland verlassen, egal ob ich Unterhaltstitel oder Gerichtsbeschluss aus Deustchland habe, werden sie eh in Indonesien nicht anerkannt, siehe:
http://www.heidelberg-conference2013.de/...nesien.pdf
Es würde m. E. langfristig in dieser Richtung laufen.
(06-06-2013, 00:41)oliboli schrieb: Und nun, wenn ihr in meiner Stelle wäre, was würdet ihr tun?
Als Möglichkeiten, z.B:

- Im Gericht verhandeln, ich sage z.B. "liebe Leute, wenn es wirklich um das Wohl des Kindes, dann solltet ihr meine vorgeschlagene Unterhaltshöhe von xxx € akzeptieren, da ich sonst immer noch abhauen kann und wenn ich abhaue, dann gewinnt ja am Ende keine"? Klingt zwar extreem aber kann ich sowas sage? Und dann danach auf den Gerichtbeschluss warten, und auch mehr Zahlen wegen den Gerichts- und Anwaltkosten, und dann irgendwann mal Deutschland verlassen.
So kann man nicht sagen, aber dein Anwalt kann auf jeden Fall einen ähnlichen Vergleich vorschlagen. Nach dem Motto lieber wenig als gar nichts.
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RE: Auslandsunterhaltgesetz, Internationalität und die Möglichkeiten - von g_r - 06-06-2013, 05:50

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