(06-06-2013, 16:11)nowayout schrieb: Der TO hat das Recht auf Option 1
ein Vater zu sein und die Kinder hälftig zu betreuen ?
FALSCH !
Der Vater hat zu gar nichts nen Recht. Geschweige die Kinder hälftig zu betreuen.
Danke für Deine Ergänzung, denn ich merke, ich habe zuwenig deutlich gemacht, daß der Versuch der Durchsetzung dieser Option einen harten Kampf bedeuten wird.
Simon II