06-06-2013, 18:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-06-2013, 18:18 von StrengGeheimerInformant.)
Vielleicht hilft's:
Wegen einseitiger unbegründeter Kommunikationsverweigerung einer unverheirateten Mutter wurde dem Vater sein Teil des Sorgerechts zugesprochen. Das KG Berlin überließ es damit nicht ausschließlich dem Verhalten der Mutter, über das Wohl des Kindes zu entscheiden.
Zum 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter in Kraft getreten. Damit hängt es nicht mehr ausschließlich vom Willen der Mutter ab, ob der Vater einen Teil oder sogar das alleinige Sorgerecht erhält.
Das Urteil des Kammergerichts dürfte eines der letzten gewesen sein, das sich noch mit der alten unsicheren Rechtslage auseinandersetzen musste, doch die zu Grunde liegenden Probleme bleiben aktuell.
Bei Haufe (05.06.2013) steht mehr: Wenn die Mutter nicht mit dem Vater ihres nicht ehelichen Kindes kommunizieren will und vielleicht kann manches in euren Fällen auch unterstützen; so als Aktenzeichen-Referenz.
Wegen einseitiger unbegründeter Kommunikationsverweigerung einer unverheirateten Mutter wurde dem Vater sein Teil des Sorgerechts zugesprochen. Das KG Berlin überließ es damit nicht ausschließlich dem Verhalten der Mutter, über das Wohl des Kindes zu entscheiden.
Zum 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter in Kraft getreten. Damit hängt es nicht mehr ausschließlich vom Willen der Mutter ab, ob der Vater einen Teil oder sogar das alleinige Sorgerecht erhält.
Das Urteil des Kammergerichts dürfte eines der letzten gewesen sein, das sich noch mit der alten unsicheren Rechtslage auseinandersetzen musste, doch die zu Grunde liegenden Probleme bleiben aktuell.
Bei Haufe (05.06.2013) steht mehr: Wenn die Mutter nicht mit dem Vater ihres nicht ehelichen Kindes kommunizieren will und vielleicht kann manches in euren Fällen auch unterstützen; so als Aktenzeichen-Referenz.