06-06-2013, 18:37
(05-06-2013, 15:23)Austriake schrieb: Auch wenn es wahrscheinlich zu keiner Verurteilung dieser F...en kommen wird, so kann dies doch abschreckend wirken für künftige Fälle.Wen soll das denn abschrecken? Es zeigt doch, dass man so etwas straffrei tun kann.
(06-06-2013, 08:39)Austriake schrieb: Genaues wirst du aber erfahren, wenn du Strafantrag stellst und als Nebenkläger auftrittst. Dann bekommst Du Einblick in die Ermittlungsakten - was zudem den Vorteil hat, dass man eine eventuell "unwillige" Staatsanwaltschaft auf Trab bringen kann.Diese Information, insbesondere, wann wer aus dem Frauenhaus bescheid wusste, soll Kay öffentlich machen. Wenn das juristische Spektakel zur Beschaffung dieser Information nötig ist, dann soll es so sein.