06-06-2013, 22:10
Man kann auch einen Vergleich gerichtlich "genehmigen" lassen und den Hinweis auf §89FamFG aufnehmen lassen.
Allerdings muss er dafür hinreichend konkret sein.
"Die Parteien einigen sich, dass der Vater das Kind regelmäßig besuchen darf." Ist nicht vollstreckbar.
Allerdings muss er dafür hinreichend konkret sein.
"Die Parteien einigen sich, dass der Vater das Kind regelmäßig besuchen darf." Ist nicht vollstreckbar.