06-06-2013, 22:42
Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und in Sachen Unterhalt, Gesetze und Trennung noch blutiger Anfänger. Bin z.Zt. in folgender Situation: Trennung vom Gatten (nach über 16 Jahren) im letzten Jahr. Gatte ist selbständig, Geschäft läuft schlecht seit Jahren. Da wir die Trennung einvernehmlich machen wollten habe ich bis dato noch keinen KU offiziell gefordert. Aktuell käme sowieso eine Mangelrechnung dabei heraus und es würde kein Geld fliessen.
Jetzt meine Frage: Ist Kindesunterhalt bei Mangelrechnung auch rückwirkend, also ab dem Zeitpunkt der offiziellen Forderung, zu zahlen wenn der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig wird??Auch wenn viele Monate zwischen Forderung und Zahlungsfähigkeit liegen ??
Hoffe hier gibt es Menschen die dahingehend Erfahrungen haben und mich beraten können.
Ich bin neu hier und in Sachen Unterhalt, Gesetze und Trennung noch blutiger Anfänger. Bin z.Zt. in folgender Situation: Trennung vom Gatten (nach über 16 Jahren) im letzten Jahr. Gatte ist selbständig, Geschäft läuft schlecht seit Jahren. Da wir die Trennung einvernehmlich machen wollten habe ich bis dato noch keinen KU offiziell gefordert. Aktuell käme sowieso eine Mangelrechnung dabei heraus und es würde kein Geld fliessen.
Jetzt meine Frage: Ist Kindesunterhalt bei Mangelrechnung auch rückwirkend, also ab dem Zeitpunkt der offiziellen Forderung, zu zahlen wenn der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig wird??Auch wenn viele Monate zwischen Forderung und Zahlungsfähigkeit liegen ??
Hoffe hier gibt es Menschen die dahingehend Erfahrungen haben und mich beraten können.