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Kindesunterhalt rückwirkend?
#2
Etwas unklar formuliert. Wenn er Geld hat und im Laufe der Auskunftserteilung und Unterhaltsfestlegung pleite geht, hat der ganze Unterhaltsfirlefanz ohnehin keine Wirkung mehr, weil Pfändungen auch kein neues Geld drucken können.

Ansonsten geht alles den üblichen unterhaltsrechtlichen Weg. Bei einer Klage wird er vorbringen, dass er bankrott ist. Ob der Richter das akzeptiert oder mit fiktiven Einkommenskeulen um sich wirft, ändert nichts daran. Geld wird nicht fliessen können.
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Kindesunterhalt rückwirkend? - von Butterfly - 06-06-2013, 22:42
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 06-06-2013, 23:02
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Jessy - 07-06-2013, 11:00
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von tumi - 07-06-2013, 12:42
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 07-06-2013, 12:36
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Jessy - 07-06-2013, 12:51
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von Theo - 07-06-2013, 13:03
RE: Kindesunterhalt rückwirkend? - von p__ - 07-06-2013, 13:13

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