07-06-2013, 12:27
Das heißt also wenn er z.B. nächstes Jahr zahlungsfähig werden sollte weil evtl. das Geschäft besser läuft oder seine Immobilie verkauft wird, kommt der Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt der Zahlungsfähigkeit und dann auch nur für den dann aktuellen Monat und nicht für die Monate in denen zwar gefordert wurde aber nicht gezahlt werden konnte? Also die bis dahin aufgelaufene Unterhaltsschuld muss nicht beglichen werden?? Habe ich das richtig verstanden?? Das würde dann ja bedeuten das es überhaupt keinen Sinn macht den KU zum jetzigen Zeitpunkt offiziell zu fordern, richtig??