07-06-2013, 12:36
§1603 BGB: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren."
Und nicht: "Unterhaltspflichtig ist, wer zwar nichts hat, aber in Zukunft irgendwann wieder einmal etwas verdienen könnte"
Und nicht: "Unterhaltspflichtig ist, wer zwar nichts hat, aber in Zukunft irgendwann wieder einmal etwas verdienen könnte"