07-06-2013, 12:38
Gut, dann füge ich mich wie immer den reichhaltigen Infos, die hier geboten werden und werde dem Notar, bei dem wir das damals hätten machen lassen, auf seine rechtlich offensichtlich völlig falschen Angaben hinweisen.
"Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar?
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