07-06-2013, 13:03
Das, was Jessy geschrieben hat, würde ich so unterschreiben.
Zu ergänzen ist noch, dass das Gericht auch ein fiktives Einkommen unterstellen kann, wenn z.B. ersichtlich ist, dass Dein Mann mehr Einkommen erzielen könnte, wenn er z.B. in einem Angestelltenverhältnis wäre, das seiner Ausbildung entspricht. Wenn der Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt nicht leisten kann, dann muss er sich bemühen, ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften, beispielsweise indem er einen Nebenjob annimmt (oder eben die nicht ertragreiche Selbständigkeit aufgibt und einen besser bezahlten Job annimmt).
Auch in dieser Hinsicht kann eine Klage erfolgreich sein. Ob das in Eurem Fall zutrifft, kannst nur Du selbst entscheiden.
Zu ergänzen ist noch, dass das Gericht auch ein fiktives Einkommen unterstellen kann, wenn z.B. ersichtlich ist, dass Dein Mann mehr Einkommen erzielen könnte, wenn er z.B. in einem Angestelltenverhältnis wäre, das seiner Ausbildung entspricht. Wenn der Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt nicht leisten kann, dann muss er sich bemühen, ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften, beispielsweise indem er einen Nebenjob annimmt (oder eben die nicht ertragreiche Selbständigkeit aufgibt und einen besser bezahlten Job annimmt).
Auch in dieser Hinsicht kann eine Klage erfolgreich sein. Ob das in Eurem Fall zutrifft, kannst nur Du selbst entscheiden.