07-06-2013, 22:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-06-2013, 22:20 von stillnowayout.)
(07-06-2013, 21:27)Simon ii schrieb: Aber wenn er eine Arbeit am Ort hat, hat er eine Chance, die hälftige Betreuung durchzusetzen (hängt natürlich stark von dem Richter ab. Aber es gibt mittlerweile auch moderne Richter und Richterinnen, die die wichtige Rolle der Väter unterstützen).
ohne Zustimmung der Muddi geht da gar nichts.
Da kann er im gleichen Haus eine Etage höher wohnen. Ist egal.
Es existiert kein Wechselmodell. Es wird nichts durchgesetzt, umgesetzt oder ausgeurteilt was nur annähernd nach Wechselmodell "schnuppert"
Bitte keine Nebelkerzen hier zünden.
Natürlich hat der TO keinerlei Argumente wenn er eine Arbeitsstelle hat wie ein "Vagabund".
Aber Wechselmodell vor Gericht bekommen ohne Zustimmung der Muddi. NOWAY(out)
Zeig mir ein Urteil dazu und ich jag meiner (H)exe am Montag 5 Anwälte auf den Hals.
Iglu schrieb bei mir im Thread
(11-05-2013, 20:32)iglu schrieb: Es gibt ein schönes Urteil des BGH, wonach ernsthafte Betreuungsangebote des grundsätzlich barunterhaltspflichtigen Elternteils vorrang vor unterhaltsrechtlichen Erwägungen hat.
Ich bin da mal nicht weiter drauf eingegangen weil ich erstmal andere finanzielle Dinge "richten" muss.
Aber das hätte ich in meinem Thread mal gerne genauer gewusst. Mit Einverständnis des TO auch gerne hier.