08-06-2013, 00:05
(07-06-2013, 23:53)Nutella schrieb:Nach bestem Wissen und Gewissen natürlich an die letztbekannte und zudem die letztgemeldete Adresse :-D.(07-06-2013, 23:49)JoeDalton schrieb: Nein, Frist setzen und dann erst wegschmeißen.und wem stelle ich die frist zu?auch für die rückgabe des schlüssels?
(oh, entweder ist schon morgen und ich darf neue 25 beiträge schreiben oder jemand hat mich wieder mundfrei gemacht. danke jedenfalls
ach ne, war nur ein beitrag möglich *hmpf*)