09-06-2013, 11:12
Die Gegenseite hat bei Gericht beantragt, das VKH-Verfahren bzgl. Unterhalt ruhend zu stellen, bis das ABR-Verfahren abgeschlossen. Da mein Sohn inzwischen den dritten Monat bei mir lebt und er (fast 12 Jahre) das auch nicht ändern will, ist das m. E. reichlich sinnfrei. Aber ´mal rein hypothetisch angenommen, er würde nach 5 oder 6 Monaten zu seiner Mutter zwangsgewechselt werden: Macht für diesen Fall ein ruhender VKH-Antrag wegen Unterhalt irgendeinen Sinn?
Wer nicht taktet, wird getaktet...