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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gemäß § 89 FamFG
sowie Antrag auf Schadenersatz
bzgl. der Umgangssache KV ./. KM - Az: blablubb

1. Es wird beantragt, gegen die Antragsgegnerin ein empfindliches Ordnungsgeld festzusetzen.
2. Weiterhin wird beantragt, dem Antragsteller den entstandenen Schaden für den seitens der Antragsgegnerin zu verantwortenden Ausfall des gerichtlich beschlossenen Umgangstermins am 10.06.2013 wie folgt zu ersetzen:
Hin- und Rückfahrt/ Wohnort – Umgangsort/ 714 km a 0,25 € = 178,50 €

Begründung:

Laut Beschluss des Familiengerichtes vom 06.06.2013 waren die gemeinsamen Kinder der Parteien dem Antragsteller am 10.06.2013 von 11:00 Uhr bis 15:30 Uhr zwecks Umgang herauszugeben.

Um 10:03 Uhr rief Frau abc, welche die angeordnete begleitete Übergabe durchführen sollte, den Antragsteller auf seinem Handy an. Der Antragssteller befand sich zu diesem Zeitpunkt ca. 30 km vor dem Zielort. Frau abc teilte mit, die Antragsgegnerin werde die gemeinsamen Kinder nicht um 11:00 Uhr zum Ort der begleiteten Übergabe bringen; die Kinder befänden sich im Kindergarten, die Antragsgegnerin habe nicht vor, die Kinder dort so rechtzeitig abzuholen, um wie beschlossen zum festgesetzten Umgang zu erscheinen.

Nach mehreren telefonischen, bzw. persönlichen Rücksprachen mit der für den Fall zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes, Frau xyz, sowie Frau abc, stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Die Antragsgegnerin behauptet, vom gerichtlichen Beschluss habe sie keine Kenntnis erlangt. Demzufolge habe sie beide Kinder in den Kindergarten gebracht. Da der 10.06.2013 Kind 1 erster Tag im Kindergarten sei, würde hier ein Fest stattfinden, in dessen Verlauf Kind 1 von ihrer bisherigen Kita-Gruppe in die Kindergarten-Gruppe der „Großen“ wechseln solle. Das eigentliche Fest sei um 11:30 Uhr beendet. Danach solle Kind 1 in ihrer neuen Gruppe zu Mittag essen, Mittagsschlaf halten und im Anschluss noch die Möglichkeit zum gemeinsamen Spiel mit ihren neuen Gruppenkameraden haben. Wann genau der Kindergartenbesuch regulär beendet sein sollte, wurde nicht mitgeteilt.

Fakt ist, dass die Antragsgegnerin seit längerem Kenntnis von dem beantragten Umgangstermin am 10.06.2013 hatte. Fakt ist weiterhin, dass die Antragsgegnerin bereits ab dem 06.06.2013 inoffiziell Kenntnis vom Inhalt des Beschlusses hatte.
Abseits dessen ist auch das Vorbringen, die Antragsgegnerin hätte offiziell vom beschlossenen Umgang keine Kenntnis erlangt, (gerade im Hinblick auf die im Vorfeld strikte Verweigerung des Umgangstermins) nicht im Mindesten glaubwürdig. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Antragsgegnerin hier nicht wahrheitsgemäß Unkenntnis über den gerichtlichen Beschluss vorschiebt, um konsequenzlos den beschlossenen Umgang vereiteln zu können.
Dem Antragsteller wurde der gerichtliche Beschluss am Freitag, den 07.06.2013 zugestellt.
Es wird diesseits daher davon ausgegangen, dass der Antragsgegnerin, bzw. deren rechtlicher Vertretung, der Beschluss ebenfalls am 07.06.2013 zugegangen ist.
Insofern hatte die Antragsgegnerin (auch offiziell) ausreichend Gelegenheit, vom Inhalt des Beschlusses rechtzeitig Kenntnis zu nehmen. Soweit sich die Antragsgegnerin, bzw. deren Anwältin also darauf beruft, sie hätte den Beschluss „erst am Montagvormittag auf dem Schreibtisch gehabt“, ist dies vorliegend völlig irrelevant und darüber hinaus unglaubwürdig. Das Versäumnis ist seitens der Antragsgegnerin zu vertreten; ihr steht es ja frei, sich wegen Regressansprüchen an ihre Anwältin zu wenden.

Eine Vollstreckung des Beschlusses unter Zwang war im Hinblick auf das Wohl der Kinder nicht in Betracht zu ziehen.

Auch der eilends seitens der Antragsgegnerin vorgebrachte Vorschlag, die gemeinsamen Kinder zeitiger aus dem Kindergarten abzuholen, um einen Umgang ab ca. 12:30 Uhr zu realisieren, war im Interesse der Kinder abzulehnen. Der 10.06.2013 war (de facto, auch wenn es entsprechend der Interessen der Kinder und des Antragsstellers ein anderer Tag hätte sein müssen) Kind 1 erster Tag im Kindergarten, ein eigens für sie organisiertes Fest fand statt. Es war weder im Sinne der Kinder, noch im Sinne einer positiven Umgangsatmosphäre, Kind 1 und Kind 2 verfrüht und unvorbereitet aus ihrem besonderen Tag zu reißen, um ohne Rücksicht auf die Interessen der Kinder hier Umgang mit dem Antragsteller durchzusetzen. Obwohl es zumutbar war, den Kindergartenstart von Kind 1 um einen Tag zu verschieben, um einen Kontakt zum Antragsteller zu gewährleisten, war es aus Sicht des Antragstellers nicht zu vertreten, Kind 1 ihren großen Tag zu verderben und damit einhergehend auch das Verhältnis der Kinder zum Antragsteller weiterhin zu trüben, weil die Antragsgegnerin - unter bewusster Missachtung des gerichtlichen Beschlusses - Umgang am 10.06.2013 nicht, bzw. im weiteren nur unter sehr negativen Voraussetzungen zulassen wollte.

Ungeachtet der Frage, ob es zweifelsfrei nachweisbar sein wird, dass die Antragsgegnerin absichtlich den Umgangstermin boykottiert hat, liegen die Gründe für den Ausfall des Termins dennoch zweifelsfrei auf der Seite der Antragsgegnerin, so dass sie dieses Versäumnis und den damit einhergehenden Schaden zu vertreten hat.

Es wird um antragsgemäße Entscheidung gebeten.
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RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - von Jessy - 10-06-2013, 15:12
RE: Volle Breitseite der KM - von Austriake - 25-09-2012, 13:55
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RE: Volle Breitseite der KM - von Pistachio 00 - 26-09-2012, 20:55
RE: Volle Breitseite der KM - von blue - 26-09-2012, 23:06
RE: Volle Breitseite der KM - von webmin - 27-09-2012, 07:00
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 27-09-2012, 11:49
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RE: Volle Breitseite der KM - von blue - 27-09-2012, 22:13
RE: Volle Breitseite der KM - von Tigerfisch - 27-09-2012, 23:05
RE: Volle Breitseite der KM - von Tigerfisch - 27-09-2012, 23:14
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 28-09-2012, 19:26
RE: Volle Breitseite der KM - von Pistachio 00 - 28-09-2012, 19:58
RE: Volle Breitseite der KM - von blue - 28-09-2012, 21:35
RE: Volle Breitseite der KM - von p__ - 28-09-2012, 21:39
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RE: Volle Breitseite der KM - von Tigerfisch - 29-09-2012, 22:45
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Rückzug zum Wohle der Kinder? - von Jessy - 21-10-2012, 00:03
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RE: Rückzug zum Wohle der Kinder? - von blue - 21-10-2012, 19:17
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RE: Rückzug zum Wohle der Kinder? - von p__ - 21-10-2012, 11:21
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RE: Rückzug zum Wohle der Kinder? - von beppo - 21-10-2012, 16:18
RE: Rückzug zum Wohle der Kinder? - von beppo - 21-10-2012, 19:56
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RE: Rückzug zum Wohle der Kinder? - von Jessy - 22-10-2012, 14:06
RE: Rückzug zum Wohle der Kinder? - von Ibykus - 23-10-2012, 14:15
RE: Überraschende Wendung oder cleveres Fake... - von karlma - 03-11-2012, 22:24
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 04-11-2012, 12:21
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 23-11-2012, 15:10
RE: Volle Breitseite der KM - von Dzombo - 23-11-2012, 20:50
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 24-11-2012, 00:28
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 24-11-2012, 01:46
RE: Volle Breitseite der KM - von Dzombo - 24-11-2012, 07:57
RE: Volle Breitseite der KM - von p__ - 24-11-2012, 10:03
RE: Volle Breitseite der KM - von Camper1955 - 24-11-2012, 10:14
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 24-11-2012, 16:03
RE: Volle Breitseite der KM - von Camper1955 - 24-11-2012, 16:08
RE: Volle Breitseite der KM - von p__ - 24-11-2012, 16:54
RE: Volle Breitseite der KM - von Dzombo - 25-11-2012, 09:46
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 25-11-2012, 18:49
Maximaler begleiteter Umgang? - von Jessy - 27-11-2012, 15:43
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Pogo - 27-11-2012, 18:48
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Jessy - 27-11-2012, 18:56
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Pogo - 08-12-2012, 10:55
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von p__ - 27-11-2012, 23:13
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von webmin - 27-11-2012, 23:29
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Jessy - 28-11-2012, 00:08
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Quixote - 28-11-2012, 12:41
Vergleich - Vor- und Nachteile ? - von Jessy - 04-12-2012, 13:14
RE: Vergleich - Vor- und Nachteile ? - von iglu - 04-12-2012, 13:31
RE: Vergleich - Vor- und Nachteile ? - von p__ - 04-12-2012, 17:13
Frust, Frust, Frust... - von Jessy - 22-01-2013, 14:47
RE: Frust, Frust, Frust... - von Theo - 22-01-2013, 15:21
RE: Frust, Frust, Frust... - von Absurdistan - 22-01-2013, 15:52
RE: Frust, Frust, Frust... - von Austriake - 22-01-2013, 15:54
RE: Frust, Frust, Frust... - von Jessy - 22-01-2013, 16:28
RE: Frust, Frust, Frust... - von p__ - 22-01-2013, 17:08
KM unterläuft Videotelefonkontakte - von Jessy - 28-07-2013, 11:06
RE: KM unterläuft Videotelefonkontakte - von iglu - 28-07-2013, 12:00
Jugendamt untätig - von Jessy - 25-09-2013, 15:50

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