(10-06-2013, 15:26)wackelpudding schrieb: Ihr verzichtet auf die Möglichkeit, die Kinder aus der Kita zu holen, stellt aber einen Ordnungsgeldantrag? Und Schadensersatz, obwohl Ihr Eure Möglichkeiten nicht ausgeschöpft habt?
Zudem ist auch das Argument, wonach die Herausgabe um 12.30 dem Kindeswohl widerspräche, weil die Kinder damit "verfrüht und unvorbereitet aus ihrem besonderen Tag" gerissen würden, nicht stichhaltig, denn ein Herausreißen der Kinder zu dem im Beschluss festgelegten Zeitpunkt wäre ja noch verfrühter und unvorbereiteter gewesen.
PS: Ein Vorbringen ist weder "unglaubwürdig" noch "glaubwürdig".