10-06-2013, 16:48
Und "Anordnen" hat was von "Einstweiliger Anordnung".
Normalerweise ergeht doch ein Beschluss, oder irre ich mich?
Warum also beantragt man nicht, das Gericht möge die gemeinsame elterlicher Sorge beschließen?
Und so weit waren wir in diesem Thread doch bereits, oder nicht?
Die Begründungen sind diejenigen, die - wie @Ibykus zutreffend bemerkte - bereits in den Entscheidungen von EGMR und BVerfG, sowie zur Beschlussfassung der Gesetzesänderung enthalten sind: In der Regel ist davon auszugehen, dass die gemeinsame elterliche Sorge von Mutter und Vater dem Kindeswohl nicht abträglich ist.
Normalerweise ergeht doch ein Beschluss, oder irre ich mich?
Warum also beantragt man nicht, das Gericht möge die gemeinsame elterlicher Sorge beschließen?
Und so weit waren wir in diesem Thread doch bereits, oder nicht?
Die Begründungen sind diejenigen, die - wie @Ibykus zutreffend bemerkte - bereits in den Entscheidungen von EGMR und BVerfG, sowie zur Beschlussfassung der Gesetzesänderung enthalten sind: In der Regel ist davon auszugehen, dass die gemeinsame elterliche Sorge von Mutter und Vater dem Kindeswohl nicht abträglich ist.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)