10-06-2013, 16:48
(10-06-2013, 16:34)blue schrieb: Weiterhin wird es ohne Begründung auch nicht gehen. Jeder Antrag muß begründet werden! Und dass man das beim Antrag zur gemeinsamen Sorge nicht machen müßte, habe ich noch nirgends gelesen.Na der Gesetzgeber hat versprochen, dass es einer Begründung nicht bedarf.....
Evtl. könnte man folgendes anhängen:
Zitat:....
wird gemäß §1626a BGB und §155a FamFG beantragt, dem Vater und Antragsteller die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind zu übertragen.
Begründung: Die Begründung der gemeinsamen Sorge entspricht dem Kindeswohl.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #