@ Ibykus - Das mit der Vollstreckbarkeit musst du mir bitte nochmal erklären, das habe ich nicht kapiert.
Um aber allgemein noch ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen: Einen Termin zur Verhandlung gab es nicht. Die Sache wurde im schriftlichen Eilsache-Verfahren entschieden.
Wir wussten auch vorab, dass die Kleine heute ihren ersten Tag in der neuen Kita-Gruppe haben sollte.
ABER: Gemeldet war sie dort schon ab Anfang Juni, fehlte aber die komplette erste Woche, weil sie ihre Oma besuchte. Die Kindergartenleitung, das JA, und - nachdem sie unserem Antrag entsprechend nachgegeben hatte - wohl auch die Richterin, waren der Auffassung, wenn der erste KiGa-Tag in der neuen Gruppe um eine VOLLE Woche verschoben werden kann, um die Oma zu besuchen, kann er auch von heute auf morgen verlegt werden, um den Vater zu sehen.
Und Nein, wir haben nicht auf ausgerechnet diesem Tag bestanden, weil wir die KM ärgern wollten oder grundsätzlich den KiGa-Start verschieben wollten, sondern weil die KM alle anderen vernünftigen Termine mit anderen Begründungen abgelehnt hatte (Besuch bei der Oma, Geburtstag ihres Mannes, etc.). Also blieb zuletzt nur dieser eine Tag übrig, und nachdem die Kita-Leiterin und die JA-Dame sagten, das Kind könne problemlos erst morgen mit dem KiGa anfangen (man würde auch das Fest entsprechend verschieben, etc.), haben wir eben diesen Tag beantragt (das war übrigens Mitte Mai! Dass der Beschluss so spät kam, lag daran, dass die RAttin der KM ihre Stellungnahme-Frist bis zum letzten Tag ausgereizt hatte).
Was diese inoffizielle Informierung angeht, war es wie folgt: Wir haben am 06. bei Gericht angerufen, weil wir noch nix schriftliches hatten und endlich wissen wollten, ob es am 10. Umgang gibt oder eben nicht. Der Rechtspfleger war gerade dabei, den Beschluss in die Post zu geben. Wegen der Dringlichkeit wurde er auch ans JA gefaxt. Das JA hat - recht geistesgegenwärtig, wie ich finde - bei der KM angerufen, um sie vorab mündlich zu informieren (irgendwie hatten alle schon den Verdacht, die KM könne sich mit Unwissen rausreden wollen). Der Mann der KM hat die JA-Dame aber abgewimmelt, also ist sie ins Gericht gefahren und hat die Richterin bei der KM zu Hause anrufen lassen. Wieder war nur der Mann der KM dran. Die Richterin hat ihm den Beschluss mündlich mitgeteilt.
Dass die KM nun behauptet, ihr Mann hätte sie nicht informiert, und ihre Anwältin behauptet, sie hätte die Post zu spät aufgemacht... nun, mit so viel Dreistigkeit hat nichtmal die Richterin gerechnet.
Die hat im übrigen unseren heute gleich bei Gericht abgegebenen (wenn wir schonmal da sind), Antrag auf gemeinsames Sorgerecht als "nachvollziehbaren und sicherlich nicht schlechten Schritt" bezeichnet.
@ wackelpudding - Ja, der erste Gedanke war das auch. Wenn wir schon mal da sind... ABER: Der Umgang wäre durch die Verzögerung auf 3 statt viereinhalb Stunden reduziert gewesen (wir konnten hintenraus nicht länger, mein LG ist gerade im beruflichen Umbruch und es ist eh schwer Termine unter der Woche koordiniert zu kriegen), es hat gegossen in Strömen und der nächste Indoorspielplatz oder das nächste Schwimmbad ist da 45 Minuten Fahrt entfernt... wären also anderthalb Stunden für den eigentlichen Umgang geblieben. Und das mit zwei Kindern, die ohnehin schon immer weniger begeistert sind, wenn wir sie abholen, und dann ausgerechnet noch aus dem Fest rausreißen.
Ausserdem muss ich auch ganz klar sagen: Wir hatten einen Beschluss von 11-15:30 Uhr. Da mach ich nicht unter widrigen Umständen einen verkürzten Umgang, den die Kinder nicht positiv erleben, und lass mir damit von der KM auf der Nase rumtanzen. Irgendwo gibt es Grenzen.
Um aber allgemein noch ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen: Einen Termin zur Verhandlung gab es nicht. Die Sache wurde im schriftlichen Eilsache-Verfahren entschieden.
Wir wussten auch vorab, dass die Kleine heute ihren ersten Tag in der neuen Kita-Gruppe haben sollte.
ABER: Gemeldet war sie dort schon ab Anfang Juni, fehlte aber die komplette erste Woche, weil sie ihre Oma besuchte. Die Kindergartenleitung, das JA, und - nachdem sie unserem Antrag entsprechend nachgegeben hatte - wohl auch die Richterin, waren der Auffassung, wenn der erste KiGa-Tag in der neuen Gruppe um eine VOLLE Woche verschoben werden kann, um die Oma zu besuchen, kann er auch von heute auf morgen verlegt werden, um den Vater zu sehen.
Und Nein, wir haben nicht auf ausgerechnet diesem Tag bestanden, weil wir die KM ärgern wollten oder grundsätzlich den KiGa-Start verschieben wollten, sondern weil die KM alle anderen vernünftigen Termine mit anderen Begründungen abgelehnt hatte (Besuch bei der Oma, Geburtstag ihres Mannes, etc.). Also blieb zuletzt nur dieser eine Tag übrig, und nachdem die Kita-Leiterin und die JA-Dame sagten, das Kind könne problemlos erst morgen mit dem KiGa anfangen (man würde auch das Fest entsprechend verschieben, etc.), haben wir eben diesen Tag beantragt (das war übrigens Mitte Mai! Dass der Beschluss so spät kam, lag daran, dass die RAttin der KM ihre Stellungnahme-Frist bis zum letzten Tag ausgereizt hatte).
Was diese inoffizielle Informierung angeht, war es wie folgt: Wir haben am 06. bei Gericht angerufen, weil wir noch nix schriftliches hatten und endlich wissen wollten, ob es am 10. Umgang gibt oder eben nicht. Der Rechtspfleger war gerade dabei, den Beschluss in die Post zu geben. Wegen der Dringlichkeit wurde er auch ans JA gefaxt. Das JA hat - recht geistesgegenwärtig, wie ich finde - bei der KM angerufen, um sie vorab mündlich zu informieren (irgendwie hatten alle schon den Verdacht, die KM könne sich mit Unwissen rausreden wollen). Der Mann der KM hat die JA-Dame aber abgewimmelt, also ist sie ins Gericht gefahren und hat die Richterin bei der KM zu Hause anrufen lassen. Wieder war nur der Mann der KM dran. Die Richterin hat ihm den Beschluss mündlich mitgeteilt.
Dass die KM nun behauptet, ihr Mann hätte sie nicht informiert, und ihre Anwältin behauptet, sie hätte die Post zu spät aufgemacht... nun, mit so viel Dreistigkeit hat nichtmal die Richterin gerechnet.
Die hat im übrigen unseren heute gleich bei Gericht abgegebenen (wenn wir schonmal da sind), Antrag auf gemeinsames Sorgerecht als "nachvollziehbaren und sicherlich nicht schlechten Schritt" bezeichnet.
@ wackelpudding - Ja, der erste Gedanke war das auch. Wenn wir schon mal da sind... ABER: Der Umgang wäre durch die Verzögerung auf 3 statt viereinhalb Stunden reduziert gewesen (wir konnten hintenraus nicht länger, mein LG ist gerade im beruflichen Umbruch und es ist eh schwer Termine unter der Woche koordiniert zu kriegen), es hat gegossen in Strömen und der nächste Indoorspielplatz oder das nächste Schwimmbad ist da 45 Minuten Fahrt entfernt... wären also anderthalb Stunden für den eigentlichen Umgang geblieben. Und das mit zwei Kindern, die ohnehin schon immer weniger begeistert sind, wenn wir sie abholen, und dann ausgerechnet noch aus dem Fest rausreißen.
Ausserdem muss ich auch ganz klar sagen: Wir hatten einen Beschluss von 11-15:30 Uhr. Da mach ich nicht unter widrigen Umständen einen verkürzten Umgang, den die Kinder nicht positiv erleben, und lass mir damit von der KM auf der Nase rumtanzen. Irgendwo gibt es Grenzen.