11-06-2013, 08:45
Das Einkommen der Ehefrau wird nicht eingerechnet, aber dein Selbstbehalt geht dadurch nach unten. Dein zweites Kind ist normaler Unterhaltsberechtigter und steht dem ersten Kind gleich, unabhängig von deiner Heirat.
Vorbereiten bedeutet, dass du dich auf spätere Forderungen, Pfändungen und Anzeigen vorbereiten sollst. Eigentum von allem, was etwas wert ist sollte deine Freundin sein und du solltest das nachweisen können. Deine berufliche und private Entwicklung sollte dir möglichst Wege auch ins Ausland offenhalten. Spätestens wenn du einen Job anfängst, wird das Jugendamt kommen, die Rentenversicherung gibt denen über Beschäftigungszeiten und Einkommen Auskunft. Verhalten dich so, wie wenn du gläsern und überwacht wärst, denn du bist es mehr oder weniger.
Vorbereiten bedeutet, dass du dich auf spätere Forderungen, Pfändungen und Anzeigen vorbereiten sollst. Eigentum von allem, was etwas wert ist sollte deine Freundin sein und du solltest das nachweisen können. Deine berufliche und private Entwicklung sollte dir möglichst Wege auch ins Ausland offenhalten. Spätestens wenn du einen Job anfängst, wird das Jugendamt kommen, die Rentenversicherung gibt denen über Beschäftigungszeiten und Einkommen Auskunft. Verhalten dich so, wie wenn du gläsern und überwacht wärst, denn du bist es mehr oder weniger.