11-06-2013, 09:16
Wir haben auch nicht begründet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl dient. Die Begründungslast, warum das evtl. nicht so ist, liegt bei der KM.
Wobei ich bei einem Schreiben wie @ mischka bekommn hat, auch keine Bauchschmerzen hätte, drei Zeilen Begründung zu schreiben, wie etwa:
"Die KM verweigert die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge. Private Kommunikationsversuche blieben erfolglos, eine Vermittlung über das JA schien schon im Vorfeld nicht erfolgversprechend. Das gemeinsame Sorgerecht dient dem Kindeswohl."
Hier schon jede Menge Begründungen selbst aufzuführen liefert der Gegenseite nur Stoff für Gegenbegründungen.
Wobei ich bei einem Schreiben wie @ mischka bekommn hat, auch keine Bauchschmerzen hätte, drei Zeilen Begründung zu schreiben, wie etwa:
"Die KM verweigert die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge. Private Kommunikationsversuche blieben erfolglos, eine Vermittlung über das JA schien schon im Vorfeld nicht erfolgversprechend. Das gemeinsame Sorgerecht dient dem Kindeswohl."
Hier schon jede Menge Begründungen selbst aufzuführen liefert der Gegenseite nur Stoff für Gegenbegründungen.