11-06-2013, 16:30
Leider wird es jetzt also doch komplizierter als gedacht.
Es wurde heute mitgeteilt, der Beschluss ist der RA der KM tatsächlich erst am Montag um 09:00 Uhr zugegangen. Wundert mich, da wir unseren wie gesagt zwei Tage früher erhalten haben, aber gut, die Wege der Post sind unergründlich.
Damit fällt der Ordnungsgeldantrag vermutlich flach, da der Umgangstermin zwar definitiv inoffiziell bekannt war, das aber nicht nachweisbar sein wird und auf jeden Fall die (mündliche&schrifliche) Belehrung zwecks 89er fehlte.
Dennoch wurde uns richterlicherseits geraten, einen Antrag auf Schadenersatz zu stellen.
Allerdings ist mir nicht ganz klar, wer nun an unserer vergeblichen Anreise Schuld hat, also gegen wen ich den Antrag stellen soll?
Die RA, weil sie nicht sofort nach Öffnen des Briefes die KM angerufen und informiert hat (dann wäre nämlich der Umgangsbeginn um 11:00 Uhr einzuhalten gewesen)?
Die KM, weil sie um 10:00 Uhr von der Übergabebegleitung vom Umgang erfahren hat (was auch noch einen pünktlichen Umgangsstart möglich gemacht hätte), aber trotzdem erst frühestens um 12:30 Uhr erscheinen wollte?
Das JA, weil sie schon letzten Donnerstag vom Beschluss wussten, aber keiner die KM informiert hat?
Oder das Gericht, weil sie trotz der offensichtlichen Kurzfristigkeit nicht entweder die KM persönlich (statt ihren Mann) telefonisch informiert haben, bzw. nicht ein formloses Fax zu Kenntnisnahme an die RA der KM geschickt haben?
Gibt es für so einen Fall überhaupt einen rechtlichen Rahmen? Prinzipiell hat der Verpflichtete ja den Schaden zu vertreten, aber wer bitte ist in diesem verqueren Fall tatsächlich schuld???
Es wurde heute mitgeteilt, der Beschluss ist der RA der KM tatsächlich erst am Montag um 09:00 Uhr zugegangen. Wundert mich, da wir unseren wie gesagt zwei Tage früher erhalten haben, aber gut, die Wege der Post sind unergründlich.
Damit fällt der Ordnungsgeldantrag vermutlich flach, da der Umgangstermin zwar definitiv inoffiziell bekannt war, das aber nicht nachweisbar sein wird und auf jeden Fall die (mündliche&schrifliche) Belehrung zwecks 89er fehlte.
Dennoch wurde uns richterlicherseits geraten, einen Antrag auf Schadenersatz zu stellen.
Allerdings ist mir nicht ganz klar, wer nun an unserer vergeblichen Anreise Schuld hat, also gegen wen ich den Antrag stellen soll?
Die RA, weil sie nicht sofort nach Öffnen des Briefes die KM angerufen und informiert hat (dann wäre nämlich der Umgangsbeginn um 11:00 Uhr einzuhalten gewesen)?
Die KM, weil sie um 10:00 Uhr von der Übergabebegleitung vom Umgang erfahren hat (was auch noch einen pünktlichen Umgangsstart möglich gemacht hätte), aber trotzdem erst frühestens um 12:30 Uhr erscheinen wollte?
Das JA, weil sie schon letzten Donnerstag vom Beschluss wussten, aber keiner die KM informiert hat?
Oder das Gericht, weil sie trotz der offensichtlichen Kurzfristigkeit nicht entweder die KM persönlich (statt ihren Mann) telefonisch informiert haben, bzw. nicht ein formloses Fax zu Kenntnisnahme an die RA der KM geschickt haben?
Gibt es für so einen Fall überhaupt einen rechtlichen Rahmen? Prinzipiell hat der Verpflichtete ja den Schaden zu vertreten, aber wer bitte ist in diesem verqueren Fall tatsächlich schuld???