Die Anregung, pauschal die Gegenseite als verantwortlich zu sehen, nehme ich mal auf, ansonsten orientiere ich mich grob an dem Urteil des OLG Karlsruhe Urteil v. 21. 12. 2001 - 5 UF 78/01 ( http://www.vafk.de/urteile/umgang/olg%20...078_01.htm ).
Meines Erachtens wäre die RAin verpflichtet gewesen, den Beschluss zu öffnen und umgehend der KM mitzuteilen, die KM wäre verpflichtet, zumindest auf den Anruf der Übergabebegleitung zu reagieren, und beide wären (auch wenn ich mit dieser Rechtsauffassung womöglich allein dastehe) verpflichtet gewesen, sich selbstständig im Vorfeld über das Ergebnis des Verfahrens zu informieren, um der Mitwirkungspflicht beim Umgang zu entsprechen.
Schlimmeres als dass es eine verschwendete Seite Papier ist wird ja auch nicht passieren.
Meines Erachtens wäre die RAin verpflichtet gewesen, den Beschluss zu öffnen und umgehend der KM mitzuteilen, die KM wäre verpflichtet, zumindest auf den Anruf der Übergabebegleitung zu reagieren, und beide wären (auch wenn ich mit dieser Rechtsauffassung womöglich allein dastehe) verpflichtet gewesen, sich selbstständig im Vorfeld über das Ergebnis des Verfahrens zu informieren, um der Mitwirkungspflicht beim Umgang zu entsprechen.
Schlimmeres als dass es eine verschwendete Seite Papier ist wird ja auch nicht passieren.