11-06-2013, 22:40
Heute erreichte mich die Klageschrift meines Sozialassesors an das hiesige Sozialgericht.
Es geht um das anteilige Sozialgeld für Umgang und die Einkommensanrechnung durch das Jobcenter von meinen Dienstwagen als geldwerter Vorteil.
Bemerkenswert fand ich die Passage: "...verweisen wir insbesondere auf die bisherigen Ausführungen (insbesondere Schreiben des Klägers vom xx.yy.zzzz, Blatt 479 ff. der Verwaltungsakte des Beklagten).
Meine Akte ist also schon wenigstens ein halbes tausend Seiten stark.
Das finde ich schon beeindruckend.
Es geht um das anteilige Sozialgeld für Umgang und die Einkommensanrechnung durch das Jobcenter von meinen Dienstwagen als geldwerter Vorteil.
Bemerkenswert fand ich die Passage: "...verweisen wir insbesondere auf die bisherigen Ausführungen (insbesondere Schreiben des Klägers vom xx.yy.zzzz, Blatt 479 ff. der Verwaltungsakte des Beklagten).
Meine Akte ist also schon wenigstens ein halbes tausend Seiten stark.
Das finde ich schon beeindruckend.