12-06-2013, 00:19
So, von @jessy, @ibykus und @OLGHamm´s Postings habe ich mir jetzt die "absolute Begründung" zusammengeschustert:
Zitat:Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht. Nachgeben kann die Mutter bisher nicht. Das würde ihre intellektuelle und soziale Kompetenz überfordern. Die Mutter ist jedoch grundsätzlich intellektuell beweglich, bedarf aber eines Anstosses durch das Gericht.
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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #