12-06-2013, 00:50
Die Kindsmutter und die Anwältin werden sich leicht herausreden können, weil die "Eilangelegenheit" sie zu kurzfristig erreicht hatte.
Sie (die Eilangelegenheit) zielt im Übrigen blauäugig auf die Mitwirkung der KM ab, die ja offensichtlich eine andere Vorstellung vom Kindeswohl hat und das Prozedere des Gruppenwechsels im Kindergarten für überaus wichtig erachtet hat, dass sie es -so wird sie argumentieren- dem Vater überlassen hatte, das Kind dort "herauszureißen".
Das begründet keine Schadensersatzansprüche.
Ich kann mir denken, dass der Richterin "der Kragen geplatzt" ist und sie es auf Antrag hin versuchen will der KM die Umgangskosten aufzuerlegen. Wie weit das Bestand haben wird, ist ihr offensichtlich egal - eine Vorgehensweise deutscher Familiengerichte, die sich in der Tat mit Rechtsstaatlichkeit nur schwer in Einklang bringen läßt.
Aber wenn sie es so haben will, dann tu ihr den Gefallen und beantrage der KM die Umgangskosten aufzuerlegen, weil diese trotz zeitgerechter Zustellung den Umgang mutwillig verhindert hat, indem sie das Kind nicht wie beschlossen dem Vater übergeben, sondern zum Kindergarten gebracht hatte, von dem der Vater das Kind nicht wegholen konnte, ohne für das Kind nachteilige Konflikte auszulösen.
Sie (die Eilangelegenheit) zielt im Übrigen blauäugig auf die Mitwirkung der KM ab, die ja offensichtlich eine andere Vorstellung vom Kindeswohl hat und das Prozedere des Gruppenwechsels im Kindergarten für überaus wichtig erachtet hat, dass sie es -so wird sie argumentieren- dem Vater überlassen hatte, das Kind dort "herauszureißen".
Das begründet keine Schadensersatzansprüche.
Ich kann mir denken, dass der Richterin "der Kragen geplatzt" ist und sie es auf Antrag hin versuchen will der KM die Umgangskosten aufzuerlegen. Wie weit das Bestand haben wird, ist ihr offensichtlich egal - eine Vorgehensweise deutscher Familiengerichte, die sich in der Tat mit Rechtsstaatlichkeit nur schwer in Einklang bringen läßt.
Aber wenn sie es so haben will, dann tu ihr den Gefallen und beantrage der KM die Umgangskosten aufzuerlegen, weil diese trotz zeitgerechter Zustellung den Umgang mutwillig verhindert hat, indem sie das Kind nicht wie beschlossen dem Vater übergeben, sondern zum Kindergarten gebracht hatte, von dem der Vater das Kind nicht wegholen konnte, ohne für das Kind nachteilige Konflikte auszulösen.