12-06-2013, 23:49
(12-06-2013, 19:50)sorglos schrieb: Nun war ich etwas zu spät - das BSG stellt richtigerweise klar, dass es ZWEI BG´s sind. Mich stört die Darstellung einer "doppelten Zahlung" enorm.
Es geht mich als Familie mit Kindern nichts an, was das Jobcenter einer anderen Bedarfsgemeinschaft ohne gesetzliche Grundlage zuschustern möchte. @ST: leider übernehmen zuviele die (falsche und väterdiskriminierende) Ausgangssichtweise der Jobcenter.
Nun, die Formulierung "doppelt" ist in der Tat etwas unglücklich.
Ich hatte das noch im Hinterkopf, weil es da ein Urteil des SG Lüneburg
gab, wo man das Thema mit diesem Begriff umfasste.
http://openjur.de/u/323419.html
Für meinen eigenen Fall ist dieses Urteil des BSG von heute natürlich ein Befreiungsschlag, denn genau dieser Sachverhalt, der heute verhandelt wurde, ist zwischen mir und dem Jobcenter strittig. Der Unterschied ist letztlich nur die Herkunft der Mittel (BGB = Unterhalt vs. SGB II = Sozialgeld).
Aber auch hier gibt es schon höchstrichterliche Urteile, das die Herkunft der Mittel keine Rolle spielt (z. B. Az.: B 14 AS 75/08 v. 02.07.2009), sondern es allein darauf ankommt, ob die Mittel tatsächlich zur Bedarfsdeckung auch zur Verfügung stehen.
Natürlich werde ich umgehend diese Entscheidung in das laufende
Verfahren vor dem LSG einbringen.