13-06-2013, 02:01
http://rp-online.de/1.3462362
Die Frau hat gezeigt, dass sie dazu neigt, ihre Kinder abzumurksen. Was gibt es da noch zu parlavern?
Zitat:Ob er mit einem solchen Antrag Erfolg haben könnte, ist offen. "Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt: Ein Sorgerechtsentzug ist keine Strafe. Oder andersherum gesagt: Eine Strafe indiziert keine Sorgerechtseinschränkung", sagt Werner Vollmer, Referent im Jugenddezernat.Wo ist der Sinn in dieser Aussage?
Die Frau hat gezeigt, dass sie dazu neigt, ihre Kinder abzumurksen. Was gibt es da noch zu parlavern?