13-06-2013, 14:39
Naja so ganz reibungslos folgt das nicht dem Raubwillen des JA.
Im Zweifelsfall wird das von einem Vollstreckungsrichter entschieden.
Und nach Allem was man so hört, schlagen die Gerichtsvollzieher auch nicht gleich jedem den Kopf ab auf den das JA mit dem Finger zeigt.
Im Zweifelsfall wird das von einem Vollstreckungsrichter entschieden.
Und nach Allem was man so hört, schlagen die Gerichtsvollzieher auch nicht gleich jedem den Kopf ab auf den das JA mit dem Finger zeigt.