15-06-2013, 11:00
Frage :
Bei meinem AG ist nun ein Vollstreckungstitel wegen rückständigem Unterhalt eingetroffen, nachdem die Ex heraus gefunden hat, wo ich arbeite.
Der letzte Vollstreckungsversuch war in 04/2012.
Der Titel beinhaltet ein "absolutes Zahlungsverbot" . Der AG fragte mich, wie Er sich verhalten solle.
Meinen RA habe ich natürlich heute noch nicht erreicht.
Bezüglich des Strafverfahrens, weshalb ich im Juni 2011 verurteilt wurde, muß ich jeden Monat 530 Euro bis Juni 2014 zahlen. Dann ist die Bewährungszeit rum.
Wenn aber nun nicht schnell genug was getan werden kann und das "vorläufige Zahlungsverbot" gelten würde, hätte ich gleichzeitig ab nächsten Monat auch strafrechtlich ein Problem.
Nebenbei bemerkt, wurde die zweite Strafanzeige meiner Ex gegen mich eingestellt. Aber das ist jetzt nicht das Thema.
Mit meinem RA (auch Campers Anwalt) spreche ich wohl Mo/Di.
Soll ich im Zweifel Hartz IV anmelden? Auffüllend, da ja das Gehalt weg gepfändet werden soll.
Erst einmal bräuchte ich ein paar konstruktive Vorschläge bezüglich der jetzt anliegenden Vorgehensweise. Ich selbst, muß übers WE meine Gedanken ordnen und überlegen, was zu tun ist.
Vorab vielen Dank!
Bei meinem AG ist nun ein Vollstreckungstitel wegen rückständigem Unterhalt eingetroffen, nachdem die Ex heraus gefunden hat, wo ich arbeite.
Der letzte Vollstreckungsversuch war in 04/2012.
Der Titel beinhaltet ein "absolutes Zahlungsverbot" . Der AG fragte mich, wie Er sich verhalten solle.
Meinen RA habe ich natürlich heute noch nicht erreicht.
Bezüglich des Strafverfahrens, weshalb ich im Juni 2011 verurteilt wurde, muß ich jeden Monat 530 Euro bis Juni 2014 zahlen. Dann ist die Bewährungszeit rum.
Wenn aber nun nicht schnell genug was getan werden kann und das "vorläufige Zahlungsverbot" gelten würde, hätte ich gleichzeitig ab nächsten Monat auch strafrechtlich ein Problem.
Nebenbei bemerkt, wurde die zweite Strafanzeige meiner Ex gegen mich eingestellt. Aber das ist jetzt nicht das Thema.
Mit meinem RA (auch Campers Anwalt) spreche ich wohl Mo/Di.
Soll ich im Zweifel Hartz IV anmelden? Auffüllend, da ja das Gehalt weg gepfändet werden soll.
Erst einmal bräuchte ich ein paar konstruktive Vorschläge bezüglich der jetzt anliegenden Vorgehensweise. Ich selbst, muß übers WE meine Gedanken ordnen und überlegen, was zu tun ist.
Vorab vielen Dank!