15-06-2013, 16:25
(07-06-2013, 13:02)Jessy schrieb: Leider nicht, das waren "nur" zwei ausführliche telefonische Vorgespräche. Uns war ja gerade das Thema Vollstreckbarkeit sehr wichtig. Ansonsten kann man sich Vereinbarungen mit der KM ja ins Klo stellen als besseres Abwisch-Papier.Weil es gerade aktuell im Unterforum "Gerichtsurteile" disskutiert wird (http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7650), hier nochmal der Nachweis.
Randnummer 20 aus http://goo.gl/AKN9O
Auf die notarielle Vereinbarung kann der Antragsgegner sich bereits nicht berufen, weil sie ausschließlich sorge- und umgangsrechtlichen Inhalt hat und daher keine Wirksamkeit entfaltet. Denn nur unter Mitwirkung eines Familiengerichts können Vereinbarungen über die elterliche Sorge wirksam werden.