17-06-2013, 08:41
(17-06-2013, 08:33)ArJa schrieb: Diese Vorgehensweise zu Ende gedacht könnte Exe dann ja alles Mögliche tun bis hin zur Scharlatanerie dem Kind antun; ich müßte es dann ohne Einflußnahme bezahlen, wenn irgendwelche Behandlungen nicht beihilfefähig wären ... Wie seht Ihr das ?
Nur das, was in der Schnittmenge von "medizinisch notwendig" und "Versicherung zahlt nicht" liegt. Das Problem ist, dass die Definition von "medizinisch notwendig" durch Ex und ggf. Richter fabriziert wird. Was wirklich nötig ist, zahlt eigentlich die Kasse.