17-06-2013, 09:19
So. Die Sachen konnte ich mir eben abholen und kopieren. Den RA habe ich gerade noch nicht erreicht. Später :
Gleich muß ich mir die Hintergründe folgenden Satzes anschauen:
"Von dem errechneten Nettoeinkommen ergibt sich der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten des Schuldners aus der Tabelle zu § 850 c III ZPO "
Nachdem ich nachgesehen habe, werden hier die Pfändungsfreigrenzen behandelt. Ist von dem verbleibendem Betrag der laufende Unterhalt zu zahlen und der gepfändete soll für den Rückständigen sein? So wie ich es verstehe, ist dies der Hintergrund.....
Gleich muß ich mir die Hintergründe folgenden Satzes anschauen:
"Von dem errechneten Nettoeinkommen ergibt sich der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten des Schuldners aus der Tabelle zu § 850 c III ZPO "
Nachdem ich nachgesehen habe, werden hier die Pfändungsfreigrenzen behandelt. Ist von dem verbleibendem Betrag der laufende Unterhalt zu zahlen und der gepfändete soll für den Rückständigen sein? So wie ich es verstehe, ist dies der Hintergrund.....