19-06-2013, 00:24
mach Dir keine Sorgen!
Der Gutachter kann eigentlich schreiben, was er will - es ändert sich dadurch nichts, wenn bei einem 12-jährigen Heranwachsenden der feste Wille vorherrscht, bei seinem Vater wohnen zu wollen.
Solange der Junge altersentsprechend mündig ist -und ihm die Mündigkeit abzusprechen reicht das vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten nicht- wird sein Wille respektiert.
Zumal ein Wechsel zur Mutter nur sinnvoll ist, wenn ihr Erziehungshilfe gewährt wird und das Kind zusätzlich vom Vater entwöhnt werden muss.
Das Gutachten ist lächerlich und untauglich - typisch "psychologisch" eben!
Der Gutachter kann eigentlich schreiben, was er will - es ändert sich dadurch nichts, wenn bei einem 12-jährigen Heranwachsenden der feste Wille vorherrscht, bei seinem Vater wohnen zu wollen.
Solange der Junge altersentsprechend mündig ist -und ihm die Mündigkeit abzusprechen reicht das vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten nicht- wird sein Wille respektiert.
Zumal ein Wechsel zur Mutter nur sinnvoll ist, wenn ihr Erziehungshilfe gewährt wird und das Kind zusätzlich vom Vater entwöhnt werden muss.
Das Gutachten ist lächerlich und untauglich - typisch "psychologisch" eben!