(08-04-2009, 21:43)p schrieb: Eine eigene Firma wäre bei einem erneuten Vollstreckungsversuch vielleicht doch angreifbar.
Eher weniger, hier ist die "eigene Firma" fast ausschliesslich eine Kapitalgesellschaft, also eine SL.
Die Firma als solche ist hier überhaupt nicht pfändbar, ausser sie hat sich etwas zu Schulden kommen lassen. Und, spanische Firmen neigen nicht dazu unterhaltspflichtig zu sein.
Die Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft die keine Aktiengesellschaft ist sind so gut wie unmöglich pfändbar, zumindestens nicht ohne Einverständnis des Miteigentümers.
Lediglich das Gehalt von Gleichgesinnter könnte pfändbar sein, sollte er dementsprechends verdienen. Fiktives Einkommen gibt es hier nicht, und ob die Firma dem Gleichgesinnten Haus, Wohnung, Auto, Gastronomierechnungen,....bezahlt, oder nicht ist einzig und alleine die Angelegenheit der Firma.
Sollte ein deutsches Amt/Gericht der Meinung sein, dass die spanische Firma vielleicht nicht ganz korrekt arbeitet, dem Gleichgesinnten vielleicht gar unter der Hand etwas bezahlt..... siehe Beiträge oben, deutsche Ämter werden hier einfach nicht ernst genommen.