20-06-2013, 07:29
Eintragungen im INPOL: Man wird nicht mal eben so im INPOL eingetragen, die Schwelle ist aber niedrig. Es gibt aber Löschfristen und danach müsste der Eintrag von der Behörde die dich sucht neu gemacht werden.
Also verschwinden die meisten Einträge nach bestimmter Zeit, ggf Auskunft anfordern.
Wenn ein Beamter am Grenzübergang oder bei einer Personenkontrolle deine Daten eingibt, dann weiß er, dass du gesucht wirst.
Eintragungen im SIS: Normalerweise spielt ein anderer EU Staat für Deutschland nur dann den Büttel, wenn die Straftat/ das Vergehen auch in diesem Staat in den entsprechenden Gesetzen aufgeführt ist. Aber das ist alles wie üblich im Fluss, absolute Sicherheit gibt es nicht, ggf. einen Auskunft anfordern.
Und die Aufenthaltsfeststellung läuft gewöhnlich über entsprechende Dokumente, also Anmeldebescheinigung, Ausweise, Rechnungen etc. also sicher nicht per mündlicher Auskunft und Tschüss.
Also verschwinden die meisten Einträge nach bestimmter Zeit, ggf Auskunft anfordern.
Wenn ein Beamter am Grenzübergang oder bei einer Personenkontrolle deine Daten eingibt, dann weiß er, dass du gesucht wirst.
Eintragungen im SIS: Normalerweise spielt ein anderer EU Staat für Deutschland nur dann den Büttel, wenn die Straftat/ das Vergehen auch in diesem Staat in den entsprechenden Gesetzen aufgeführt ist. Aber das ist alles wie üblich im Fluss, absolute Sicherheit gibt es nicht, ggf. einen Auskunft anfordern.
Und die Aufenthaltsfeststellung läuft gewöhnlich über entsprechende Dokumente, also Anmeldebescheinigung, Ausweise, Rechnungen etc. also sicher nicht per mündlicher Auskunft und Tschüss.