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Fragebogen zur Auskunft in einer Unterhaltsangelegenheit nach § 1605
#2
Wer möchte denn gerne "umfassende Auskunft" von wem und mit welcher Begründung? Das Jugendamt vom Vater, die Mutter vom Vater, der Vater von der Mutter? Geht es um eine versuchte Umgehung der Zweijahresfrist? Oder geht es um eine bereits gegebene Auskunft, die angeblich unvollständig ist? Irgendwie ist die Schilderung sehr freischwebend.
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RE: Fragebogen zur Auskunft in einer Unterhaltsangelegenheit nach § 1605 - von p__ - 20-06-2013, 17:59

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