20-06-2013, 19:20
Auch bei laufender Vollstreckung kannst du ein P-Konto einrichten bzw. den erhöhten Freibetrag bei Unterhaltsverpflichtungen und bestehendem einfachen P-Konto (Grundfreibetrag) geltend machen.
Aber warum erzähle ich das einem Ignoranten wie dir überhaupt?
Aber warum erzähle ich das einem Ignoranten wie dir überhaupt?