20-06-2013, 21:50 
		
	
	
		Eine Nichtreaktion der Gegenseite dürfte wohl kaum die Mutwilligkeit einer Klage begründen, sondern eher das Gegenteil davon: Dass es anders als mit Klage nicht geht.
	
	
	
	
	
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					Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
				 
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