20-06-2013, 22:14
(20-06-2013, 21:39)p schrieb: 2011 habtte ich die gemeinsame Sorge einseitig beurkundet, steht auch so im Sorgerechtsregister, die Zustimmung der Mutter blieb (natürlich) aus. Woher leitet sich die Pflicht ab, nach dem 19.5. erneut aufzufordern?
Ich habe auch 2011 beim Jugendamt einseitig beurkundet. Meine Ex wurde noch nicht mal vom JA drüber informiert bzw. aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.