20-06-2013, 22:23
Ich schicke der Ex nochmal einen Einzeiler per eMail mit der Aufforderung, die gemeinsame Sorge zu beurkunden. Dem Richter schreibe ich das und dass sie bereits zu einseitigen Beurkundung und auch früher dazu aufgefordert wurde, Antwort habe ich nicht erhalten. Es gab also nie kindeswohlgefährdenden Streit :-)