20-06-2013, 22:25
(20-06-2013, 22:12)p schrieb:(20-06-2013, 22:09)Ibykus schrieb: Da verwechselt jemand etwas (die KM oder ihr RAin?)!
Der Richter. Der hat mir das geschrieben.
"... wird in Beantwortung des Gerichtsschreibens vom ... mitgeteilt, dass nach diesseitiger Rechtsauffassung das Antragsrecht unabhängig von einer vorherigen Zustimmungsaufforderung besteht.
Es wird daher nochmals ausdrücklich beantragt, nach Maßgabe des § 155a FamFG das gemeinsame Sorgerecht im beschleunigten Verfahren zu übertragen, sofern die Kindsmutter keine Gründe vorträgt, nach denen eine Übertragung dem Kindeswohl widersprechen würde."