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Fragebogen zur Auskunft in einer Unterhaltsangelegenheit nach § 1605
#5
Dann ist Fall 3 erstmal erledigt, er gibt Auskunft. Im anderen Fall ist erneute Auskunft vom Vater abzulehnen, wenn vor einem Jahr bereits Auskunft gegeben wurde. Er kann hier diesen Kreisausschuss auf die Unterlagen verweisen, die er im Juni 2012 der Mutter geschickt hat, neue Unterlagen gibts im Juni 2014. Gegen Kostenerstattung (gleicher Satz wie ihn die Behörden nehmen) kann er die auch nochmal kopieren.

Wie du selbst erlebt hat, sind solche Ersuchen häufig nur billige, rechtswidrige Erpressungsversuche. Die aufgeblasenen Klagedrohungen scheitern.
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RE: Fragebogen zur Auskunft in einer Unterhaltsangelegenheit nach § 1605 - von p__ - 20-06-2013, 22:52

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